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   BAG, 03.04.1957 - 1 AZR 289/55   

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BAG, 03.04.1957 - 1 AZR 289/55 (https://dejure.org/1957,649)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1957 - 1 AZR 289/55 (https://dejure.org/1957,649)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1957 - 1 AZR 289/55 (https://dejure.org/1957,649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fragen des Besitzrechts - Betriebsratsakten - Zuständigkeit der ArbG - Urteilsverfahren - Beschlußverfahren

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 46
  • NJW 1957, 1006 (Ls.)
  • DB 1957, 511
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 12/63

    Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauftragten - Betriebsversammlung -

    Dies führt dann allerdings für die hier in Betracht kommende Fallgruppe Buchst, i der genannten Vorschriften zu dem Ergebnis, in dieser eine begrenzte Generalklausel zu sehen (vgl. BAG 4, 46 £497 = AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1953).

    Ob dabei der einzelne Anspruch auf Eigentum, Besitz oder Relikt gestützt wird, spielt keine Rolle, wenn der Zusammenhang mit Betriebsverfassungsfragen gegeben ist (BAG 4, 46 ß EUR J = AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1953; vgl. auch AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsverfassungsstreit).

  • BAG, 25.11.1991 - 7 ABR 80/91

    Klage auf Feststellung des Bestehens von Dauerschuldverhältnissen zum Arbeitgeber

    Ist nach der gesetzlichen Regelung über einen bestimmten Antrag in einem der beiden Verfahren zu entscheiden, so führt dies zum Ausschluß des anderen Verfahrens (vgl. BAGE 4, 46, 48 f. = AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1953, zu II der Gründe; BAGE 22, 156, 159 = AP Nr. 1 zu § 8 ArbGG 1953, zu 2 der Gründe, mit zustimmender Anm. von Rüthers).

    Das Beschlußverfahren dient damit der Einhaltung und Durchsetzung des Betriebsverfassungsrechts (vgl. BAGE 4, 46, 48 = AP, a.a.O.).

  • BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69

    Urteilsverfahren - Beschlußverfahren - Betriebsratsmitglied - Aufwandsersatz -

    Es entspricht der Regelung des § 8 Abs. 1 ArbGG und der Rechtsprechung des Senats, daß das Urteilsverfahren und das Beschlußverfahren einander ausschließen (BAG 4, 46 [48] = AP Nr0 46 zu § 2 ArbGG 1955; BAG 17, 84 [86 - 88] = AP Nr. 1 zu § 39 BetrVG mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, daß das Beschlußverfahren mit Rücksicht auf seine Billigkeit und auf seine Beschleunigungstendenz das für die Beteiligten günstigere Verfahren ist (BAG 4, 46 [49] = AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG).

  • LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06

    Schriftformerfordernis des § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Möglichkeit

    Da § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausnahmslos gilt, ist es unerheblich, ob die Vertretungsmacht im Innenverhältnis beschränkt ist (BAG vom 17.01.1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1979), dass Organmitglied geltend macht, es sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (BAG vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979; vom 23.08.2001 - 5 AZR 9/01 - AP Nr. 54 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1979) oder sich durch die Vereinbarung der Organstellung an der Arbeitnehmereigenschaft nichts geändert hat.
  • LAG Niedersachsen, 05.03.2007 - 17 Ta 618/06

    GmbH Geschäftsführer

    Da § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausnahmslos gilt, ist es unerheblich, ob die Vertretungsmacht im Innenverhältnis beschränkt ist (BAG vom 17.01.1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1979), dass Organmitglied geltend macht, es sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (BAG vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979; vom 23.08.2001 - 5 AZR 9/01 - AP Nr. 54 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1979) oder sich durch die Vereinbarung der Organstellung an der Arbeitnehmereigenschaft nichts geändert hat.
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 90/79

    Regelmäßige Arbeitszeit - Merharbeitstag - Tarifliche Arbeitszeit - Werktag -

    Wesentlich ist der Zusammenhang der Streitfrage mit Fragen der Betriebsverfassung, mag das geltend gemachte Recht auch auf Rechtsgrundlagen außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes gestützt werden (BAG 4, 46 [48] = AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1953} AP 7.
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 7/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses

    6 Maßgeblich ist, daß es sich um betriebsverfassungsrechtliche Streitfragen handelt (so schon zur früheren Fassung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG: BAG AP Nr. i zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsverfassungsstreit; BAG 4, 46 48 7= AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1953; zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG n.F.: BAG AP Nr. 1, 12, 16 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.02.1976 - 1 ABR 59/75

    Ausbildungsverhältnis: Auflösungsverfahren nach § 78a BetrVG

    Ob das d e r F a ll i s t , r i c h t e t s ic h h i e r b e i n ac h den V o r s c h r if te n des BetrVG (so schon zu § 2 Abs. 1 N r. 4 ArbGG a . F . : BAG AP N r. 1 zu § 2 ArbGG 1953 B e t r i e b s v e r f a s s u n g s s t r e i t ; BAG 4, 46 f"48 7 â- AP N r. 46 zu § 2 ArbGG 1953» zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG n .F . v g l. u . a . BAG AP N r. 1, 12 und 16 zu § 37 BetrVG 1 9 7 2 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1958 - P 2/58

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten eines Personalratsmitgliedes durch die

    gesteckten Rahmen hält (vgl. hierzu auch BAG. , Beschl. vom 3.4.1957 - 1 AZR 289/55 - BAG. 4, 46 [48]).
  • BAG, 22.04.1960 - 1 ABR 14/59

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Betriebsverfassungsrechtliches Organ -

    Dieser hat in BAG AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG das Beschlußverfahren für anwendbar erklärt, weil es sich dort um einen Streit handelte, der mit demBetriebsratseigenschaft des einen Beteiligten im unmittelbaren, zwangsläufigen Zusammenhang stand und deshalb ein betriebsverfassungsrech.;- licher Streit war ("Es wäre nicht - jedenfalls nicht mit diesem Streitgegenstand - zu dem Streit gekommen, wenn der Beklagte nicht Betriebsratsmitglied gewesen wäre").
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